Sind nur die Fehlbeträge der letzten 5 Jahre geschuldet?

«Mein Mann ist seit sieben Jahren pensioniert, Ende Monat erreiche auch ich das Rentenalter. Ich habe die AHV-Rente meines Mannes neu berechnet und festgestellt, dass seine Altersrente bei seiner Pensionierung falsch berechnet wurde. Er erhielt jahrelang eine zu tiefe Rente. Die AHV-Ausgleichskasse will aber nur für die letzten fünf Jahre nachzahlen. Müssen wir das akzeptieren?»

Ja. Die Ausgleichskasse muss zwar eine fälsch­licherweise zu niedrig berechnete AHV-­Rente nachträglich korrigieren und ­entsprechend nachzahlen. Gemäss Gesetz gilt aber: Der Anspruch auf AHV-Renten ­erlischt fünf Jahre nach dem Ende des ­Monats, für den die Leistung ­geschuldet war. Ihr Mann hat somit tat­sächlich nur Nachzahlungen für die letzten fünf Jahre zugut.

13.09.2022

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