Sind sechs Monate Kündigungsfrist bei der Zusatzversicherung der Krankenkasse zulässig?

«Ich habe eine Zusatzversicherung der Krankenkasse auf Ende Jahr gekündigt. Nun teilt mir die Kasse mit, dass die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist sechs Monate beträgt und das Versiche­rungsverhältnis daher erst per Ende des nächsten Jahres endet. Ist eine derart lange Kündigungsfrist zulässig?»

Ja. Die Kündigungsfristen und -termine von freiwilligen Krankenversicherungen ­ergeben sich aus den Verträgen, das Gesetz macht dazu keine Vorschriften. Bei den meisten Krankenkassen können die Zusatzversicherungen mit einer Frist von drei ­Monaten auf Ende des Kalenderjahrs gekündigt werden. Bei einigen Kassen beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate. Kündigt der Versicherungsnehmer zu spät, ist die Kündigung gültig, aber erst auf den nächstmöglichen Termin hin wirksam. Gut zu ­wissen: Wenn die Kasse die Prämie erhöht oder die Vertragsbedingungen ändert, kann man vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen. Das Gleiche gilt, wenn die Versicherung Leistungen erbringen muss.

28.09.2021

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