Sind zwölf Monate Ausweisentzug rechtens?

«Ich fuhr ausserorts 32 Stundenkilometer zu schnell. Nun will mir das Strassenverkehrsamt für zwölf Monate den Führerausweis entziehen. Begründung: Der Ausweis sei mir in den vorangegangenen fünf Jahren schon einmal wegen einer schweren Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz entzogen worden. Die Widerhandlung von damals liegt aber bald sechs Jahre zurück. Muss ich die zwölf Monate Führerausweisentzug akzeptieren?»

Ja. Laut Gesetz muss der Führerausweis nach einer schweren Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz für mindestens drei Monate entzogen werden. Nach einer erneuten schweren Widerhandlung vor dem Ablauf einer fünfjährigen Frist beträgt die Mindestentzugsdauer zwölf Monate. Diese Frist begann mit dem Ablauf ­Ihres früheren Ausweisentzugs. Seither sind noch keine fünf Jahre verstrichen.

28.02.2023

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