Sohn zieht aus: Erhalten wir weiterhin Geld?

«Unser 21-jähriger Sohn studiert und wohnt noch bei uns. Demnächst zieht er mit einem Freund zusammen. Erhalten wir nach seinem Auszug weiterhin Ausbildungszulagen?»

Ja. Es spielt keine Rolle, ob Ihr Sohn zu Hause wohnt oder nicht. Sie erhalten so lange Ausbildungszulagen, bis Ihr Sohn das Studium abgeschlossen hat – längstens jedoch bis zu seinem 25. Geburtstag. Aus­nahme: Arbeitet Ihr Sohn während des ­Studiums und verdient er dabei mehr als 28 680 Franken pro Jahr, verlieren Sie den Anspruch auf Familienzulagen.

27.09.2022

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