Soll ich den Anwalt vom Berufsgeheimnis entbinden?

«Ich bin mit der Rechnung meines Anwalts nicht einverstanden und zahlte daher nur einen Teil. Der Anwalt verlangt jetzt, dass ich ihn vom Berufsgeheimnis entbinde, weil er seine Forderung vor Gericht durchsetzen will. Soll ich die Erklärung unterschreiben?»

Ja. Das Anwaltsgeheimnis gilt auch gegenüber Gerichten. Unter das Geheimnis fallen alle Informationen, die ein Anwalt von ­Klienten erhält. Auch die Tatsache, dass ein Anwalt jemanden beraten hat, fällt unter das Berufsgeheimnis. Verletzt er dies, wird er bestraft. Will ein Anwalt seine Honorarforderung vor Gericht einfordern, braucht er das Einverständnis des Klienten, ihn vom Anwaltsgeheimnis zu entbinden. Dazu sind Sie nicht verpflichtet. Wenn Sie sich weigern, kann sich der Anwalt von der kanto­nalen Aufsichts­behörde vom Berufsgeheimnis entbinden lassen und Ihnen die Kosten belasten. Sie sollten daher die Erklärung unterschreiben, um Kosten zu vermeiden.

16.03.2021

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: