Nebenkosten: Soll ich die Akontozahlung freiwillig erhöhen?

«Ich bin pensioniert und auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen. Der Nettomietzins für meine Wohnung beträgt 750 Franken pro Monat, dazu kommen 150 Franken Nebenkosten akonto. Jetzt empfiehlt mir mein Vermieter, die monatliche Akontozahlung um 200 Franken zu erhöhen, da die Energiepreise stark gestiegen seien. Für mich ist das viel Geld. Soll ich mehr zahlen?»

Ja. Sie sind dazu zwar nicht verpflichtet. Trotzdem sollten Sie Ihre Akontozahlung erhöhen und dies der für die EL zuständigen Behörde mitteilen. Grund: Bei der Berechnung eines EL-Anspruchs zählt der Wohnmietzins inklusive Nebenkosten zu den anerkannten Ausgaben. Massgeblich ist der vereinbarte Mietzins inklusive Akontozahlungen. Allfällige Nachzahlungen oder Überschüsse aus der Nebenkostenabrechnung werden also nicht berücksichtigt. EL-Bezüger sollten daher darauf achten, dass ihre Akontobeträge die zu erwartenden Nebenkosten möglichst decken. Wenn Sie in Zukunft jeden Monat 1100 statt wie bisher 900 Franken zahlen, werden Ihre EL neu berechnet und die monatliche Auszahlung um 200 Franken erhöht.

15.11.2022

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