Nebenkosten: Soll ich die Akontozahlung freiwillig erhöhen?
Ja. Sie sind dazu zwar nicht verpflichtet. Trotzdem sollten Sie Ihre Akontozahlung erhöhen und dies der für die EL zuständigen Behörde mitteilen. Grund: Bei der Berechnung eines EL-Anspruchs zählt der Wohnmietzins inklusive Nebenkosten zu den anerkannten Ausgaben. Massgeblich ist der vereinbarte Mietzins inklusive Akontozahlungen. Allfällige Nachzahlungen oder Überschüsse aus der Nebenkostenabrechnung werden also nicht berücksichtigt. EL-Bezüger sollten daher darauf achten, dass ihre Akontobeträge die zu erwartenden Nebenkosten möglichst decken. Wenn Sie in Zukunft jeden Monat 1100 statt wie bisher 900 Franken zahlen, werden Ihre EL neu berechnet und die monatliche Auszahlung um 200 Franken erhöht.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole:
Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.