Soll ich die Schuldanerkennung unterschreiben?

«Ich schulde meiner Ex-Frau Alimente, für die ich vor bald 20 Jahren erfolglos gepfändet wurde. Meine Ex-Frau erhielt einen Verlustschein. Jetzt verlangt sie, dass ich eine Schuldanerkennung unterzeichne. Bin ich dazu verpflichtet?»

Nein, Sie müssen keine Schuldanerkennung unterzeichnen. Verlustscheine verjähren nach 20 Jahren. Wenn Sie unterschreiben, wird die Verjährungsfrist unterbrochen, und die Frist beginnt von neuem. Weigern Sie sich, müssen Sie allerdings damit rechnen, dass Ihre Ex-Frau die Verjährung mit einer Betreibung unterbricht. Anschlies­send beginnt die 20-jährige Frist von neuem. 

01.11.2022

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