Soll ich für 3 Jahre unterschreiben?
Das Vorgehen der KPT liegt im Trend: Immer mehr Krankenkassen versuchen, ihre Kundschaft bei den Zusatzversicherungen mit mehrjährigen Verträgen an sich zu binden. Dafür gibt es einen Treuerabatt.
Im Grundsatz sind Mehrjahresverträge für Versicherte nachteilig: Wer sich vertraglich für einen längeren Zeitraum verpflichtet, vergibt die Möglichkeit, die Versicherung allenfalls rasch zu wechseln, falls bessere Alternativen auftauchen.
Bei den Zusatzversicherungen der Krankenkassen muss man das aber differenziert anschauen. Wer Zusatzversicherungen schon jahrelang gezahlt hat und überzeugt ist, dass er diese Produkte auch in Zukunft braucht, kann sich durchaus für drei Jahre binden und einen Treuerabatt abholen. Dies gilt insbesondere für Ältere und gesundheitlich Angeschlagene: Sie können die Zusatzversicherungen ohnehin nicht mehr wechseln.
Tipp: Wer sich als Kunde einer Krankenkasse bei den Zusatzversicherungen für längere Zeit bindet, kann trotzdem die Grundversicherung von dieser Kasse wegzügeln zu einer Kasse mit tieferen Prämien.
Übrigens: Bei der obligatorischen Grundversicherung gibt es keine mehrjährigen Verträge und auch keine Treuerabatte – ausser beim speziellen Bonus-Modell, das aber praktisch niemand hat.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.