Spätfolge: Darf die Unfallversicherung Zahlung ablehnen?

«Ich hatte vor mehreren Jahren einen Unfall. Die Unfallversicherung des Arbeitgebers zahlte die Arztkosten und ein Taggeld. Wegen Spätfolgen musste ich jetzt erneut zum Arzt. Dieses Mal verweigert die Unfall­versicherung jegliche Zahlung. Darf sie das?»

Nein. Für die Behandlung von Rückfällen und Spätfolgen muss diejenige Ver­sicherung aufkommen, die damals die Unfallkosten übernehmen musste. Falls Ihnen die Versicherung den ablehnenden Entscheid nicht mit einer schriftlichen Verfügung mitgeteilt hat, müssen Sie zuerst eine ­solche verlangen. Dagegen können Sie dann innert 30 Tagen Einsprache erheben. 

 

03.07.2019

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: