Spätfolgen eines Unfalls: Zahlt die Versicherung?

«Als Kind hatte ich einen Zahnunfall. Meine damalige Krankenkasse übernahm die Behandlungskosten. Nun machen sich Spätfolgen bemerkbar. Ich bin inzwischen berufstätig. Übernimmt jetzt die ­Unfallversicherung ­meines Arbeitgebers die Arztkosten?»

Nein. Da Sie zum Zeitpunkt Ihres Unfalls bei der Krankenkasse gegen Un­fälle versichert waren, muss diese für die Behandlung von Rückfällen und Spätfolgen zahlen – allerdings nicht die Kasse, der Sie damals an­geschlossen waren, sondern diejenige, bei der Sie jetzt versichert sind. Da die Kasse leistungspflichtig ist, fallen für Sie Franchise und Selbstbehalt an.

09.06.2021

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