Spielzeugwaffe: Habe ich mich strafbar gemacht?

«Ich bestellte im Ausland eine Attrappe einer Pistole. Sie wurde am Zoll beschlagnahmt. Jetzt erhielt ich von der Polizei eine Vorladung. Habe ich etwas zu befürchten?»

Ja. Laut Gesetz gelten auch Imitationswaffen, die aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können, als Waffen. Sie fallen somit unter das Waffengesetz. Eine Spielzeugwaffe, die von einem Laien nicht auf den ersten Blick als solche erkennbar ist, darf daher nur mit einer Bewilligung des Bundesamtes für Polizei in die Schweiz eingeführt werden. Andernfalls droht eine Geldstrafe.

16.01.2024

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