Spital: Müssen wir die Rechnung bezahlen?

«Vor sechs Jahren ­besuchte mich eine ­Freundin aus Norwegen. Dabei musste man sie notfallmässig operieren. Ich leistete eine Anzahlung. Vor kurzem erhielten wir vom Spital eine Rechnung. Müssen wir den Restbetrag zahlen?»

Nein. Laut Gesetz verjähren Forderungen von Ärzten für die medizinischen Leistungen nach fünf Jahren. Sie müssen die Spitalrechnung daher nicht begleichen.

 

24.01.2024

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