Spitaltermin: Muss ich die Rechnung zahlen?

«Das Universitätsspital Zürich stellt mir für einen verpassten Termin 80 Franken in Rechnung. Ich weiss aber nichts von einem vereinbarten Termin. Muss ich trotzdem zahlen?»

Nein. Ärzte und Spitäler können nur dann eine Entschädigung verlangen, wenn ein Patient den mit ihnen abgemachten Termin verpasst oder zu kurzfristig absagt und sie die Zeit nicht anderweitig nutzen können.

13.09.2023

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