Steuererklärung: Darf ich die Kosten für Fahrten zum Arzt steuerlich abziehen?

«Ich wohne im Thurgau. Wegen einer schweren Krankheit muss ich oft ins Spital. Kann ich die Fahrtkosten in meiner Steuererklärung bei den Krankheitskosten abziehen?»

Nein. Weder der Kanton Thurgau noch der Bund lassen einen Steuerabzug für die Kosten von Fahrten zum Arzt oder ins Spital zu. Ausnahme: Medizini­sch notwendige Transportkosten sind dann abzugsfähig, wenn aus gesundheitlichen Gründen weder die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels noch die Fahrt mit einem privaten Motorfahrzeug möglich ist.

 

13.02.2024

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