Stockwerkeigentum: Darf ich an der Eigentümerversammlung teilnehmen?
Ja. Neben den Stockwerkeigentümern haben auch Nutzniesser das Recht, an der Eigentümerversammlung teilzunehmen. Sie und Ihre Tochter haben aber gemeinsam nur eine Stimme. Sie sollten daher mit ihr vereinbaren, wer das Stimmrecht ausüben soll. Für den Fall, dass Sie sich nicht einig sind, sieht das Gesetz Folgendes vor: Nutzniesser haben in allen Fragen der Verwaltung und bei notwendigen baulichen Massnahmen ein Stimmrecht.
Bei nur nützlichen oder luxuriösen baulichen Massnahmen und bei Fragen, die nicht die Verwaltung des Stockwerkeigentums betreffen, ist der Eigentümer stimmberechtigt.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.