Stockwerkeigentum: Kann ich die Sanierung des Dachs verlangen?

«Ich besitze eine Dachwohnung im Stockwerk­eigentum. Das Dach ist nicht mehr dicht, bei schlechtem Wetter tropft in meiner Wohnung Wasser auf den Boden. An der letzten Stock­werkeigentümerversammlung stimmten wir über die Sanierung des Dachs ab. Die Mehrheit der ­Eigentümer will aber nichts unternehmen. Muss ich jetzt ans Gericht gelangen?»

Ja. Die Sanierung eines undichten Daches ist eine notwendige bauliche Massnahme. Um eine solche zu beschliessen, muss laut Gesetz die Mehrheit der an der Stockwerkeigentümerversammlung anwesenden und vertretenen Eigentümer zustimmen. Verweigert die Versammlung die Zustimmung, kann ein einzelner Eigentümer gegen die Gemeinschaft klagen und die Umsetzung der notwendigen Massnahmen vom Gericht anordnen lassen.

04.06.2024

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