Stützstrümpfe: Darf Kasse Zahlung verweigern?

«Ich muss Kompres­sions­strümpfe tragen. Neulich kaufte ich ­wieder zwei Paar. Meine Krankenkasse will die Kosten aber nicht übernehmen. Begründung: Seit meinem letzten ­Bezug sei noch kein Jahr verstrichen. Muss ich das akzeptieren?»

Ja. Die Grundversicherung bezahlt einmal pro Jahr Beiträge an zwei Paar medizinische Kompressionsstrümpfe. Massgebend ist nicht das Kalenderjahr, sondern das Datum des jeweiligen Bezugs. Wer etwa am 15. Oktober Kompressionsstrümpfe bezieht, hat frühestens am 16. Oktober des Folgejahres wieder Geld von der Krankenkasse zugut.

14.09.2022

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