Temporärfirma oder Baugeschäft: Bei wem muss ich kündigen?

Ich habe mit einer Temporärfirma einen Arbeitsvertrag abgeschlossen, und sie hat mich an ein Baugeschäft vermittelt. Wo muss ich kündigen: bei der Temporärfirma oder beim Baugeschäft? Und wie sind die Fristen?

Bei der Temporärfirma. Der Arbeitsvertrag wurde zwischen Ihnen und der Temporärfirma abgeschlossen. Folglich müssen Sie bei dieser Firma kündigen. Und nicht beim Einsatzbetrieb.

Sie haben mit der Temporärfirma einen unbefristeten Vertrag geschlossen. In diesem Fall sind die Kündigungsfristen in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses sehr kurz:

  • Sofern vertraglich keine längeren Fristen vereinbart wurden, beträgt die Kündigungsfrist während der ­ersten drei Monate zwei ­Arbeitstage, vom vierten bis und mit sechstem Monat sieben Kalendertage.
  • Nach Ablauf von sechs Monaten gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Fehlen solche, gilt das Obligationenrecht. Danach beträgt die Kündigungsfrist im ersten Jahr ­einen Monat.
11.03.2015

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