Zu schnell gefahren: Muss ich zweimal zahlen?

«Ich wurde in einer Tempo-30-Zone mit 17 Stundenkilometern zu viel geblitzt. Die Staatsanwaltschaft büsste mich. Jetzt wurde ich zusätzlich vom Strassenverkehrsamt verwarnt – was erneut mit Kosten verbunden ist. Darf ich für einen einzigen Vorfall zweimal zur Kasse gebeten werden?»

Ja. Geschwindigkeitsüberschreitungen, bei denen wie bei Ihnen nicht nur eine Ordnungsbusse verhängt wird, haben zwei kostenpflichtige Verfahren zur Folge: ein Strafverfahren sowie ein Administrativverfahren durch das Strassenverkehrsamt.

Wer innerorts mit 16 bis 20 Stundenkilometern zu schnell fuhr, muss für mindestens einen Monat seinen Führerausweis abgeben. Ausnahme: Autofahrer, gegen welche in den zwei Jahren vor dem Vorfall keine Administrativ­massnahme verfügt wurde, kommen mit einer Verwarnung davon.

 

30.01.2024

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