Terminabsage: Muss ich trotz Notfall zahlen?

«Ich musste einen ­Termin bei meiner Physiotherapeutin kurz­fristig absagen. Grund: ein notfallmässiger ­Besuch beim Zahnarzt. Die Physiotherapeutin stellt mir nun die verpasste Sitzung trotzdem in Rechnung. Muss ich zahlen?»

Nein. Zwar müssen Sie eine Terminabsage der Physiotherapeutin oder dem Arzt frühzeitig mitteilen. Sonst können diese Schadenersatz verlangen, sofern sie in dieser Zeit keine anderen bezahlten Arbeiten erledigen konnten. Das gilt allerdings nicht, wenn für die kurzfristige Absage ein wichtiger Grund besteht – zum Beispiel ein medizinischer Notfall.

 

08.11.2023

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