Testament: Ist eine Kopie gültig?
Kopien eines Testamentes sind grundsätzlich nicht gültig. Aber: Auch Kopien müssen nach einem Todesfall bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Auch solche Testamente werden dann den Erben eröffnet. Diese können ein Testament bis spätestens ein Jahr nachdem sie davon und von einem allfälligen Ungültigkeitsgrund Kenntnis haben, beim Gericht anfechten.
Klagt niemand, wird auch ein ungültiges Testament gültig. Klagt ein Erbe, gilt eine Kopie dann als gültiges Testament, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass das Original vom Erblasser willentlich vernichtet wurde. Es gibt in jedem Kanton eine Amtsstelle, die Testamente zur Aufbewahrung entgegennimmt.
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Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.