Tierarzt: Muss der Arzt die Krankenakte herausgeben?

Ich gehe seit Jahren mit meinem Hund zum gleichen Tierarzt. Jetzt bin ich nicht mehr zu­frieden und habe daher eine Kopie der ­Krankenakte verlangt. Der Tierarzt weigert sich. Habe ich ein Einsichtsrecht?

Ja. Sie haben dem Tierarzt einen Auftrag erteilt. Laut Gesetz ist er als Beauftragter Ihnen ­gegenüber rechenschaftspflichtig. Deshalb muss der Tierarzt die Krankenakten des Hundes kostenlos her­ausgeben, wenn Sie das verlangen. Zur Kranken­geschichte des Tieres ge­hören alle Aufzeichnungen, die mit der Behandlung im Zusammenhang stehen, inklusive Röntgenbildern, Berichten, Korrespondenzen usw.

20.05.2015

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