Muss der Arzt mir sagen, weshalb meine Tochter bei ihm war?

«Meine 16-jährige ­Tochter war beim Arzt. Sie will mir nicht sagen, weshalb. Muss mir der Arzt trotzdem Auskunft geben?»

Nein. Urteilsfähige Minderjährige sind ebenfalls durch das Arztgeheimnis geschützt. 16-Jährige gelten in der Regel als urteilsfähig. Der Arzt dürfte Ihnen daher nicht einmal sagen, dass Ihre Tochter bei ihm war. Er darf Ihnen nur Informationen geben, sofern und soweit Ihre Tochter damit einverstanden ist.

09.06.2021

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