Todesfall: Darf der Verein den Mitgliederbeitrag behalten?

«Mein Vater ist gestorben. Er war Mitglied in einem Verein. Kurz vor seinem Tod hatte er noch seinen Mitgliederbeitrag für das nächste Jahr bezahlt. Die Vereinsführung weigert sich, den Erben das Geld zurückzuzahlen. Darf sie das?»

Nein. Die Mitgliedschaft in einem Verein endet mit dem Tod. Sie ist nicht vererblich – ausser die Statuten sehen dies ausdrücklich vor. Der Mitgliederbeitrag ist nur für die effektive Dauer der Mitgliedschaft geschuldet. Steht nichts anderes in den Statuten, muss der Verein den bereits bezahlten Beitrag ihres Vaters anteilsmässig zurückzahlen.

10.09.2019

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: