Todesfall: Kann ich die Mietwohnung nur mit Erbschein kündigen?

«Meine Schwester ist gestorben. In ihrem Testament setzte sie mich als ihre Allein­erbin ein. Nach ihrem Tod kündigte ich ihre Mietwohnung. Der Vermieter akzeptierte die Kündigung aber nicht. Grund: Ich sei noch nicht im Besitz einer Erbbescheinigung. Muss ich das akzeptieren?»

Nein. Als Alleinerbin können Sie die Wohnung sofort kündigen, und zwar mit ­einer Frist von drei Monaten auf den nächsten vertraglichen oder orts­üblichen Termin. Eine Erbbescheinigung dient nur als Beweis für Ihre Erben­eigenschaft. Die Urkunde kann dem Ver­mieter auch nachträglich noch ­vorgelegt werden, wenn er darauf ­besteht. Gut zu wissen: Sie können auch ausser­terminlich kündigen, wenn Sie dem Ver­mieter einen zumutbaren Ersatzmieter ­vorschlagen können.

02.04.2024

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