Trage ich das Risiko für die verspätete Ferienrückkehr?

«Ich war im Ausland in den Ferien. Wegen eines Sturms konnte ich nicht wie geplant in die Schweiz zurückfliegen: Ich erschien einen Tag zu spät am Arbeitsplatz. Mein Chef will mir nun für den verpassten Arbeits- tag keinen Lohn zahlen oder einen Abzug vom Ferienguthaben machen. Darf er das?»

Ja. Sie sind zwar unverschuldet zu spät aus den Ferien an die Arbeit zurückgekehrt. Trotzdem darf der Arbeitgeber Ihnen den verpassten Arbeitstag vom Lohn oder vom Ferienguthaben abziehen. Denn grundsätzlich gilt: Ohne Arbeit kein Lohn.

21.02.2023

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