Trennung: Wie finanziere ich mein Leben?
In einem ersten Schritt sollten Sie versuchen, mit Ihrem Ehemann eine einvernehmliche Unterhaltsregelung zu treffen. Diese hält fest, wie viel er Ihnen in der Trennungszeit zahlen muss. Den geschuldeten Unterhalt können Sie beide in einer Konvention schriftlich festhalten.
Wenn Sie sich einig sind, aber Hilfe bei der Formulierung der Trennungsvereinbarung benötigen, können Sie gemeinsam einen Anwalt für die Ausarbeitung der Konvention beauftragen.
Wenn Sie sich nicht einig sind, müssten Sie ein Eheschutzbegehren beim Gericht an Ihrem oder am Wohnsitz Ihres Mannes einreichen. In diesem Fall muss das Gericht über die Unterhaltspflicht und die Unterhaltshöhe entscheiden.
Tipp: Im «Saldo»-Ratgeber «Das Handbuch zu Trennung und Scheidung» finden Sie Mustervorlagen für Trennungsvereinbarungen (für Paare mit oder ohne Kinder).
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole:


Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.


Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.


Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.