Trennung: Wieder ein Paar – fällt die Gütertrennung weg?

«Meine Frau und ich trennten uns vor drei Jahren. Das Gericht ordnete die Gütertrennung an. Wir werden nun wieder zusammenziehen. Leben wir dann wieder unter dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung?»

Nein. Grundsätzlich gilt zwar: Die vom Eheschutzgericht angeordneten Massnahmen werden automatisch hinfällig, wenn die Ehegatten das Zusammenleben später wieder vorbehaltlos und auf Dauer aufnehmen. Das gilt aber nicht für allfällige Kindesschutzmassnahmen, Verfügungsbeschränkungen sowie eine Gütertrennung. Möchten Sie zum ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung zurückkehren, müssen Sie einen notariell beurkundeten Ehevertrag abschliessen oder die Gütertrennung vom Gericht aufheben lassen. s

17.04.2024

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