Trotz Frühpensionierung weiter einzahlen?

«Ich habe mich mit 61 Jahren vorzeitig pensionieren lassen. Darf ich jetzt trotzdem nochmals eine Stelle antreten und in die Pensionskasse einzahlen?»

Ja. Mit Ihrer vorzeitigen Pensionierung beim letzten Arbeitgeber ändert sich an den Altersleistungen dieser Pensionskasse nichts mehr. Treten Sie eine neue Stelle an, unterstehen Sie aber bis zum Alter 64 (Frauen) oder 65 (Männer) ­immer noch dem Pensionskassen-Obligatorium. Deshalb äufnen Sie bei der Pensionskasse Ihres künftigen Arbeitgebers ein ­neues Altersguthaben und sind weiterhin gegen Invalidität versichert.

23.06.2020

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: