Umtausch von gekaufter Ware nur mit Beleg?

«Ich habe für meinen Mann ein Hemd gekauft. Es gefiel ihm nicht, deshalb wollte ich es umtauschen – noch ungetragen und originalverpackt. Der Laden nahm das Hemd jedoch nicht zurück, da ich den Kaufbeleg nicht vorweisen konnte. Muss ich das akzeptieren?»

Ja. Laut Gesetz haben Käufer kein Recht auf Rückgabe oder Umtausch, sofern die Ware nicht mangelhaft ist. Einen Anspruch auf Umtausch hätten Sie deshalb nur dann, wenn dies beim Kauf vereinbart worden wäre. Ohne den Kaufbeleg können Sie eine solche Abmachung aber nicht nachweisen. Deshalb müssen Sie die Weigerung akzeptieren. Viele Läden tauschen einwandfreie Ware übrigens freiwillig um. Sie verlangen aber den Kaufbeleg, um sicherzugehen, dass das Produkt  bei ihnen gekauft wurde.

20.09.2022

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