Darf ich nach einem Umzug in einen anderen Kanton meinen Arzt behalten?
Ja. Für ambulante Behandlungen dürfen Patienten in der Schweiz jeden Arzt aufsuchen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Anders ist es bei Behandlungen im Spital. Spitalleistungen sind nicht immer abgedeckt. Wer lediglich die Grundversicherung abgeschlossen hat und sich aus privaten Gründen in einem ausserkantonalen Spital behandeln lässt, muss damit rechnen, dass die Krankenkasse nicht alle Kosten übernimmt. Möglicherweise bezahlt sie nur die Ansätze und Pauschalen laut dem Tarifniveau des Wohnkantons.
Wer sich ausserhalb seines Kantons im Spital behandeln lassen möchte, sollte sich deshalb vorher bei der Krankenkasse nach den Kostenfolgen erkundigen. Sie können auch eine Zusatzversicherung abschliessen, welche die Spitalkosten in der ganzen Schweiz deckt.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.