Unbezahlter Urlaub: Gibt es Taggeld?
Ja. Falls Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit mit einem Arztzeugnis belegen können, haben Sie auch mit der Abredeversicherung nach einem Unfall ein Taggeld in der Höhe von 80 Prozent Ihres letzten Lohnes zugut. Dass Sie während Ihrer Weltreise keinen effektiven Erwerbsausfall haben, ist nicht von Belang.
Der Abschluss einer Abredeversicherung macht also durchaus Sinn. Denn über die Unfallversicherung Ihres Betriebs sind Sie nach der Aufgabe Ihrer Stelle nur einen Monat lang gegen Freizeitunfälle versichert.
Die Abredeversicherung müssten Sie vor Ablauf dieser Nachdeckungsfrist abschliessen. So lässt sich der Versicherungsschutz für maximal sechs Monate verlängern. Die Kosten: zwischen 25 und 45 Franken pro Monat, je nach Versicherer.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole:
Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.