Unfälle in der Freizeit: Darf der Arbeitgeber die Prämie vom Lohn abziehen?

«Mein Arbeitgeber zieht mir auf meiner Lohnabrechnung einen Beitrag für die Nichtberufsunfall-Versicherung ab. Zu Recht?»

Ja. Falls Sie mindestens acht Stunden pro Woche arbeiten, sind Sie im Rahmen der obligatorischen Unfallversicherung des Arbeitgebers auch gegen Unfälle in der ­Freizeit versichert. Die Prämie für die ­Nich­t­berufsunfall-Versicherung (NBU) muss laut Gesetz der Arbeitnehmer zahlen. Der Arbeitgeber darf sie also vom Lohn ­ab­ziehen. Die Prämie der Berufsunfallver­sicherung muss hingegen der Betrieb übernehmen. 

20.01.2021

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

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