Habe ich Anrecht auf eine höhere Entschädigung der Unfallversicherung?

«Vor einigen Jahren hatte ich einen Unfall, bei dem ich einen bleibenden körperlichen Schaden erlitt. Die Unfallversicherung zahlte mir deswegen eine Integritätsentschädigung. Inzwischen geht es mir gesundheitlich schlechter. Habe ich nun Anspruch auf eine höhere Entschädigung?»

Nicht unbedingt. Sie haben nur dann Anspruch auf eine Neubeurteilung, wenn sich Ihre Beschwerden seit dem Entscheid zur Integritätsentschädigung stark verschlimmert haben oder wenn bei Ihnen neue Beschwerden auftreten, die nicht voraussehbar waren.

16.03.2022

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