Unfall: Zahlt auch der Arbeitgeber?

«Ich hatte einen Unfall. Die Unfallversicherung meines Arbeitgebers zahlt die Arztkosten und 80 Prozent meines Lohns. Muss der Arbeitgeber die restlichen 20 Prozent übernehmen?»

Nein. Die Unfallversicherung des Betriebs deckt 80 Prozent Ihres Lohns. Die Differenz zum vollen Lohn hätten Sie nur dann zugut, wenn das im Arbeitsvertrag vereinbart worden wäre. Gut zu wissen: Die Versicherung zahlt die Taggelder erst ab dem dritten Tag nach dem Unfall. Für die ersten beiden Tage ist der Arbeitgeber zu­ständig: Er muss mindestens 80 Prozent des Lohns zahlen.

15.04.2020

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