Ich hatte einen Unfall: Zahlt die Versicherung des neuen Betriebs?

«Nach einer beruflichen Pause trete ich bald eine neue Stelle an. In den ersten paar Wochen werde ich nicht arbeiten können, da ich ­einen Unfall hatte. Zahlt die Unfallversicherung meines künftigen Arbeitgebers ein Taggeld?»

Nein. Am neuen Arbeitsplatz sind Sie erst ab Stellenantritt gegen Unfälle versichert. Da Sie in den letzten Monaten nicht arbeiteten, ist Ihre Krankenkasse für unfallbedingte Arzt- und Spitalkosten zuständig, abzüglich Franchise und Selbstbehalt. Taggeld zahlt die Kasse hingegen keines. Anspruch auf Lohn trotz Arbeitsunfähigkeit hätten Sie am neuen Arbeitsplatz zu Beginn nur, wenn der Vertrag dies ausdrücklich vorsähe.

22.03.2023

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