Zahlt die Unfallversicherung erst nach der Probezeit?

«Vor kurzem trat ich eine neue Stelle an. Zurzeit bin ich arbeitsunfähig, weil ich in der Freizeit einen Unfall hatte. Mein Chef behauptet, dass die Unfallversicherung des Betriebs bei einem Unfall während der Probezeit nicht zahle. Stimmt das?»

Nein. Wer mindestens acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist, ist sowohl für Unfälle bei der Arbeit als auch für Unfälle in der Freizeit versichert – und zwar ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses. Die Unfallversicherung Ihres Betriebs übernimmt somit Ihre Heilungskosten.

Zudem erhalten Sie ab dem dritten Tag nach dem Unfall ein Taggeld in der Höhe von 80 Prozent des versicherten Lohns. Für die ersten beiden Tage (Karenztage) muss der Arbeitgeber mindestens 80 Prozent des Salärs bezahlen.

24.01.2024

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: