Unfalldeckung: Hätte ich die Kasse informieren müssen?

«Ich habe die Grundversicherung bei der Assura. Vor drei Monaten wurde ich 65, ich arbeite aber weiter. Nun hob die Assura die Sistierung der Unfalldeckung auf. Begründung: Ich hätte ihr mitteilen müssen, dass ich über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeite. Muss ich das akzeptieren?»

Nein. Wer nach Erreichen des AHV-Alters weiterhin mindestens acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber tätig ist, ist bei der betrieblichen Unfallversicherung nach wie vor sowohl für Berufs- als auch für Freizeitunfälle versichert. Das müssen Sie der Krankenkasse nicht von sich aus mitteilen.

13.04.2024

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