Unterhalt: Für Stiefkinder Alimente zahlen?

Mein Freund und ich heiraten. Er hat aus der früheren Ehe zwei Kinder. Ich will nicht für den Unterhalt seiner zwei Kinder aufkommen. Aus diesem Grund wollen wir Gütertrennung vereinbaren. Kann ich trotz Gütertrennung verpflichtet werden, für den Unterhalt der Stiefkinder aufzukommen?

Indirekt ja. Das Zivil­gesetzbuch sieht vor, dass jeder Ehegatte dem anderen bei der «Unterhaltspflicht gegenüber vorehelichen Kindern in angemessener Weise» beizustehen hat. Gütertrennung ändert daran nichts. Sie sind zwar nicht verpflichtet, den Stiefkindern bzw. deren Mutter die Alimente ­direkt zu überweisen. Aber: Sofern zumutbar, ­müssen Sie Ihren Mann ­so weit im ­gemeinsamen Haushalt unterstützen, dass er seinen Alimentenverpflichtungen nachkommen kann.

Verdienen Sie genug Geld, müssen Sie höhere Beiträge an Miete, Lebensmittel usw. zahlen, damit Ihr Mann die Alimente überweisen kann.

08.04.2015

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