Untersuch: Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

«Ich, 55, machte auf Rat meines Hausarzts eine Darmspiegelung. Meines Wissens ist dieser ­Untersuch für über 50-Jährige im Kanton Bern kostenlos. Die Krankenkasse stellt mir nun aber Franchise und Selbstbehalt in Rechnung. Zu Recht?»

Ja. Im Alter von 50 bis 69 Jahren zahlt die Grundversicherung alle zehn Jahre eine Darmspiegelung. Die Ver­sicherten müssen sich mit Franchise und Selbstbehalt an den Kosten beteiligen. Ausnahme: Findet der Untersuch im Rahmen eines Früherkennungsprogramms statt, müssen die Patienten keine Franchise zahlen. Solche Programme gibt es zurzeit in den Kantonen Baselland, Basel-­Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Tessin, Uri, Waadt und Wallis.

17.05.2023

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