Verbilligte Prämien: Fallen sie im neuen Wohnkanton weg?

«Ich wohne im Kanton Bern und erhalte eine Prämienverbilligung für die Krankenkasse. Demnächst ziehe ich in den Kanton Luzern. Fällt die Prämienverbilligung dann per sofort weg?»

Nein. Eine Prämienverbilligung für ein Jahr gibt es von jenem Kanton, in dem man am 1. Januar wohnte. Gut zu wissen: Sowohl die Voraussetzungen als auch das Anmeldeprozedere für verbilligte Prämien sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Bern etwa prüft den Anspruch in der Regel automatisch. In Luzern hingegen muss man den Antrag spätestens Ende Oktober des Vorjahres einreichen.

 

24.01.2024

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