Verbilligte Prämien: Muss ich das Geld zurückzahlen?

«Ich erhalte eine Prämienverbilligung für die Krankenkasse. Die Sozialversicherungsanstalt Aargau verlangt nun, dass ich Geld zurückzahle, weil sich meine finanziellen Verhältnisse verbessert haben. Muss ich das tun?»

Ja. Im Kanton Aargau müssen Sie Prämienverbilligungen zurück­er-statten, die Sie aufgrund falscher Annahmen über Einkommen und Vermögen erhielten. Sie können dafür Ratenzahlungen beantragen

13.04.2024

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

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