Krank nach Einreichen der Kündigung: Verlängert sich das Arbeitsverhältnis?

«Mein Chef hat mir Anfang Oktober auf Ende November gekündigt. Die vertraglich ­vereinbarte Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Im ­Oktober war ich ein paar Tage krank. Endet das Arbeits­verhältnis nun später?»

Nein. Grundsätzlich gilt zwar: Die Kündigungsfrist verlängert sich um die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, wenn der Gekündigte während der Kündigungsfrist krankheitsbedingt arbeitsunfähig wird. Sie waren jedoch noch vor Beginn der einmonatigen Kün­digungsfrist krank. Denn für die Berechnung der Frist geht man vom Kündigungs­endtermin aus und rechnet zurück. Ihre Frist begann somit am 1. November.

02.11.2021

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