Verlängert sich die Frist zum Bezug der Taggelder?

«Ich bin seit knapp zwei Jahren arbeitslos und inzwischen 57 Jahre alt. Daher habe ich Anspruch auf maximal 520 Taggelder. Vor rund einem halben Jahr erlitt ich einen Unfall und war während mehrerer Monate nicht vermittlungsfähig. In dieser Zeit erhielt ich kein Arbeitslosengeld. Verlängert dies die Frist zum Bezug der 520 Taggelder?»

Nein. Der Anspruch auf Arbeitslosentaggelder endet mit dem Ablauf einer zweijährigen Rahmenfrist für den Leistungsbezug. Dass Sie Ihren Taggeldanspruch in diesen zwei Jahren nicht ausschöpfen können, ändert daran nichts. Anders ist die gesetzliche Regelung bei älteren Arbeitslosen: Wer innerhalb der letzten vier Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters arbeitslos wird, hat maximal 640 Taggelder zugut. Und seine Rahmenfrist für den Leistungsbezug dauert so lange, bis er pensioniert wird – also bis zu vier Jahre lang.

08.10.2019

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