Verlängert sich die Probezeit?

«Vor gut drei Monaten habe ich eine neue Stelle angetreten. Vereinbart wurde eine Probezeit von drei Monaten mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen. Letzte Woche war ich krank. Ende Woche endete die Probezeit. Als ich heute wieder arbeiten ging, kündigte mir der Arbeitgeber mit einer Frist von lediglich sieben ­Tagen. Seine Erklärung für die kurze Kündigungsfrist: Die Probezeit habe sich wegen meiner krankheitsbedingten Abwesenheit verlängert. Stimmt das?»

Ja. Sinn und Zweck der Probezeit ist, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich kennenlernen können, bevor eine längere Kündigungsfrist in Kraft tritt. Aus diesem Grund verlängert sich die Probezeit um die Dauer seiner Abwesenheit, wenn der Arbeitnehmer während der Probezeit erkrankt, verunfallt oder ins Militär muss. Haben Sie die Kündigung spätestens am letzten Tag der verlängerten Probezeit erhalten, beträgt Ihre Kündigungsfrist also tatsächlich nur sieben Tage.

28.01.2020

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