Verliert meine Partnerin die Witwenrente? 

«Meine Lebenspartnerin möchte zu mir ziehen. Sie erhält eine Witwenrente der AHV. Verliert sie diese, wenn wir zusammenziehen?»

Nein. Das blosse Zusammenziehen mit einem ­neuen Partner führt nicht zum Erlöschen der Witwen­rente. Der Anspruch auf diese Rente erlischt erst beim Tod der Witwe. Oder wenn sie wieder heiratet. Im letzteren Fall gilt: Der mit der Wiederverheiratung erloschene Anspruch lebt wieder auf, falls die neue Ehe nach ­weniger als zehn Jahren geschieden wird.

29.04.2017

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