Versammlung der Stockwerkeigentümer: Ist die Bestimmung im Reglement gültig?

«Ich habe eine Eigentumswohnung gekauft. Das Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft sieht vor, dass ein Drittel der Eigentümer eine ausserordentliche Versammlung einberufen kann. Meines Wissens reicht dafür ein Fünftel. Ist die Bestimmung im Reglement gültig?»

Nein. Laut Gesetz braucht es mindestens einen Fünftel aller Eigentümer, um die Einberufung einer ausserordentlichen Versammlung zu verlangen. Dieses Recht ist zwingend: Die Mindestzahl von einem Fünftel kann durch ein Reglement nicht erschwert, sondern höchstens erleichtert werden. Das Reglement der Gemeinschaft könnte also zum Beispiel festhalten, dass ein Sechstel der Eigentümer eine ausserordentliche Versammlung einberufen kann – jedoch nicht ein Drittel aller Eigentümer.

14.06.2022

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