Verwandtenunterstützung: Muss ich die Schwiegermutter finanziell unterstützen?
Nein. Laut Gesetz müssen sich nur Verwandte in auf- und absteigender Linie in einer finanziellen Notlage unterstützen – also zum Beispiel Kinder, Enkel, Eltern oder Grosseltern. Direkt unterstützungspflichtig kann also höchstens Ihre Frau werden. Im Rahmen der Verwandtenunterstützungspflicht darf nur auf ihr Einkommen und Vermögen zurückgegriffen werden.
Unterstützungspflichtig ist ausserdem nur, wer in sehr guten finanziellen Verhältnissen lebt. Bei der Prüfung der finanziellen Verhältnisse eines potenziell Unterstützungspflichtigen wird aber auch das Einkommen und Vermögen des Ehegatten berücksichtigt. Indirekt ist Ihre Erbschaft also durchaus relevant, wenn es darum geht, ob Ihre Frau die Mutter unterstützen muss.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.