Muss ich einen neuen Vorsorgeauftrag verfassen?

«Ich habe vor einigen Jahren handschriftlich einen Vorsorgeauftrag verfasst und darin eine Freundin als Vorsorgebeauftragte eingesetzt. Ich habe einen Sohn. Er ist inzwischen volljährig, und ich möchte nun, dass in erster Linie er mich vertritt, falls ich einmal urteilsunfähig werde. Muss ich den Vorsorgeauftrag neu schreiben, wenn ich eine Änderung vornehmen will?»

Nein. Änderungen und Ergänzungen in einem Vorsorgeauftrag können Sie ohne weiteres direkt auf der ursprünglichen Urkunde anbringen. Wichtig: Sie müssen diese wiederum von Hand schreiben, datieren und unterzeichnen.

21.05.2024

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