Vorsorgeauftrag: Ist die Zusage des Beauftragten verbindlich?

«Ich möchte einen Vorsorgeauftrag verfassen und darin meine Tochter einsetzen. Sie hat mir schriftlich zugesichert, dass sie den Auftrag annehmen würde, falls ich urteilsunfähig werden sollte. Ist diese Zusage bindend?»

Nein. Falls Sie urteilsunfähig werden, muss die zuständige Erwachsenenschutzbehörde abklären, ob Ihre Tochter geeignet und bereit ist, den Auftrag anzunehmen. Ihre Tochter kann dann frei entscheiden, ob sie diesen annehmen will. Wenn sie den Auftrag annehmen würde, könnte sie diesen jederzeit mit einer zweimonatigen Frist kündigen.

Sie sind daher gut beraten, als Ersatz mindestens eine weitere Person zu bestimmen – für den Fall, dass Ihre Tochter den Auftrag nicht ausführen kann oder will.

20.06.2023

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